
Benötigte Unterlagen
Um für Sie die nötigen Formalitäten zu erledigen, Abmeldungen zu machen und vor allem Sterbekurkunden beantragen zu können, brauchen wir einige Unterlagen und Urkunden.
-
Personalausweis der/des Verstorbenen
-
Krankenversicherungskarte
-
Policen / Versicherunsschein Lebensversicherungen
-
Nummer der Renten
-
ggf. Nummer und Träger einer Pension
-
und ggf. vorbereiteten Anzeigentext
Benötigte Urkunden
Die benötigten Urkunden hängen vom Familienstand der/des Verstorbenen ab. War der / die Verstorbene:
Verheiratet:
-
Heiratsurkunde im Original
Verwitwet:
-
Heiratsurkunde im Original
-
Sterbeurkunde letzter Ehepartner
Geschieden:
-
Heiratsurkunde im Original
-
Scheidungsurteil mit Stempel (Rechtskraftvermerk)
Ledig:
-
Geburtsurkunde
03.
Rufen Sie uns an:
Rufen Sie uns an – wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Beratungstermin und klären alles weitere mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizin in Kiel.
(im Trauerfall jederzeit erreichbar).
Nicht natürlicher Tod,
Rechtsmedizin Kiel
01.
Mein Angehöriger liegt in der Rechtsmedizin Kiel.
Gibt es Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod, muss die Polizei informiert werden. Ein nicht natürlicher Tod kann ein Unfall oder Sturz sein, Suizid, Fremdverschulden oder auch während oder nach einer Operation.
Die Beamten entscheiden anschließend, wie das weitere Vorgehen aussieht. Bestätigt sich der Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod oder bestehen entsprechende Hinweise, wird in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin angeordnet. Diese erfolgt durch ein von der Polizei beauftragtes Bestattungsinstitut.
Sterbefall zu Hause?
Tritt der Sterbefall zu Hause ein oder haben Sie den oder die Verstorbene Tot aufgefunden und gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod sollten Sie die Polizei informieren. Im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz wird das durch das Pflegepersonal oder dem Arzt gemacht.
Wahl des Bestatters
Die Erstüberführung in die Rechtsmedizin - in der Regel Kiel - wird durch die Polizei veranlasst. Sie haben jedoch jederzeit die freie Wahl des Bestattungsinstituts. Sobald die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft erfolgt ist, können wir die Überführung veranlassen und gemeinsam mit Ihnen die weiteren Bestattungstermine abstimmen.

04.
Sterbefall
Beratung
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir den Ablauf der Bestattung – einfühlsam, transparent und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche. Wir informieren Sie ausführlich über alle Bestattungsarten, Grabstellen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Zu unserem Konzept gehört auch Offenheit:
Wir sagen Ihnen ehrlich, was notwendig ist – und was nicht.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Die Sterbefallbesprechung kann wahlweise in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden – so, wie Sie sich am wohlsten fühlen.
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.
Novis - Hofmann Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)