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Sterbefall
 zu Hause

01.

Arzt benachrichtigen

Bitte benachrichtigen Sie umgehend einen Arzt. Versuchen Sie zunächst, den Hausarzt zu erreichen – er kennt den Gesundheitsverlauf und kann die Todesumstände am besten einschätzen. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter: Telefon: 116 117 (ohne Vorwahl).

Wichtiger Hinweis:

Gibt es Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod (z. B. Unfall, Sturz oder unklare Umstände), informieren Sie bitte sofort die Polizei.

02.

Ausstellung der Todesbescheinigung

Der Arzt untersucht die/den Verstorbene(n) und stellt die Todesbescheinigung (Totenschein) aus. In Schleswig-Holstein besteht diese aus drei Teilen. Bitte beachten Sie, wir benötigen alle drei Teile der Todesbescheinigung.

  • einen nicht vertraulichen Teil

  • einen grauen Umschlag

  • einem gelben Umschlag

Wenn der Arzt einen nicht natürlichen Tod vermutet

Sollte der Arzt Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod feststellen, ist er gesetzlich verpflichtet, die Polizei zu informieren. In diesem Fall organisiert die Polizei in der Regel die Überführung zur Rechtsmedizin. Diese Überführung macht ein durch die Polizei beauftragtes Unternehmen. 

→ Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt

„Nicht natürlicher Tod“.

03.

Rufen Sie uns an:

Sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, rufen Sie uns bitte an – wir stimmen dann mit Ihnen die Überführung ab und vereinbaren einen Beratungstermin.  

 

Telefon:  (0431) 66 12 777   

(im Trauerfall jederzeit erreichbar).

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04.
Sterbefall 
Beratung

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir den Ablauf der Bestattung – einfühlsam, transparent und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche. Wir informieren Sie ausführlich über alle Bestattungsarten, Grabstellen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Zu unserem Konzept gehört auch Offenheit:
Wir sagen Ihnen ehrlich, was notwendig ist – und was nicht.


Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Die Sterbefallbesprechung kann wahlweise in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden – so, wie Sie sich am wohlsten fühlen.

Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.

Novis - Hofmann Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)

Benötigte Unterlagen

Um für Sie die nötigen Formalitäten zu erledigen, Abmeldungen zu machen und vor allem Sterbekurkunden beantragen zu können, brauchen wir einige Unterlagen und Urkunden. 

  • Personalausweis der/des Verstorbenen

  • Krankenversicherungskarte

  • Policen / Versicherunsschein Lebensversicherungen

  • Nummer der Renten

  • ggf. Nummer und Träger einer Pension

  • und ggf. vorbereiteten Anzeigentext

Benötigte Urkunden

Die benötigten Urkunden hängen vom Familienstand der/des Verstorbenen ab. War der / die Verstorbene:

Verheiratet:

  • Heiratsurkunde im Original

Verwitwet:

  • Heiratsurkunde im Original

  • Sterbeurkunde letzter Ehepartner

Geschieden:
  • Heiratsurkunde im Original

  • Scheidungsurteil mit Stempel (Rechtskraftvermerk)

Ledig:
  • Geburtsurkunde

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