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Was ist im Trauerfall zu tun?

Im Trauerfall müssen innerhalb kurzer Zeit viele wichtige Entscheidungen getroffen und zahlreiche Formalitäten erledigt werden. Oft stellen sich Fragen wie: Wer muss benachrichtigt werden – und zu welchem Zeitpunkt?

 

Was ist zu tun, wenn der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist? Und wie verhalte ich mich bei einem Unfall oder einem nicht natürlichen Todesfall?

Wir geben Ihnen einen verständlichen Überblick über die ersten notwendigen Schritte und begleiten Sie in dieser besonderen Situation zuverlässig und einfühlsam. Weiterlesen:

Todesfall

zu Hause

Was muss ich tun, wen muss ich anrufen?

Seniorenheim

oder Hospiz

Wann informiere ich den Bestatter?

Krankenhaus

und Kliniken

Was muss ich tun, wann findet die Überführung statt?

Nicht natürlicher Tod / Rechtsmedizin

Kann ich den Bestatter frei wählen und was nun?

Sterbefall
zu Hause

01.
Ärztliche Benachrichtigung im Todesfall

Bitte benachrichtigen Sie umgehend einen Arzt. Versuchen Sie zunächst, den Hausarzt zu erreichen – er kennt den Gesundheitsverlauf und kann die Todesumstände am besten einschätzen. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter: Telefon: 116 117 (ohne Vorwahl).

Wichtiger Hinweis:

Gibt es Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod (z. B. Unfall, Sturz oder unklare Umstände), informieren Sie bitte sofort die Polizei.

02. Ausstellung der Todesbescheinigung

Der Arzt untersucht die/den Verstorbene(n) und stellt die Todesbescheinigung (Totenschein) aus. In Schleswig-Holstein besteht diese aus drei Teilen. Bitte beachten Sie, wir benötigen alle drei Teile der Todesbescheinigung.

  • einen nicht vertraulichen Teil

  • einen grauen Umschlag

  • einem gelben Umschlag

03. Wenn der Arzt einen nicht natürlichen Tod vermutet

Sollte der Arzt Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod feststellen, ist er gesetzlich verpflichtet, die Polizei zu informieren. In diesem Fall organisiert die Polizei in der Regel die Überführung zur Rechtsmedizin. Diese Überführung macht ein durch die Polizei beauftragtes Unternehmen. 

→ Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Nicht natürlicher Tod“.

04. Rufen Sie uns an:

Sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, rufen Sie uns bitte an – wir stimmen dann mit Ihnen die Überführung ab und vereinbaren einen Beratungstermin.  Telefon:  (0431) 66 12 777   (im Trauerfall jederzeit erreichbar).

Weiterlesen:

Wann rufe ich den
Bestatter an?

Sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat.

Seniorenheim oder Hospiz

Hier kümmert sich das Pfegepersonal um die ersten Schritte

Tritt ein Sterbefall im Hospiz oder Seniorenheim ein, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, sich in Ruhe zu verabschieden. Das Pflegepersonal informiert einen Arzt, der die sogenannte Leichenschau durchführt und die Todesbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung wird benötigt, um die Sterbeurkunden zu beantragen, die Sie anschließend von uns erhalten.

Zur Info:

Gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, informiert der Arzt die Polizei. Das kann beispielsweise bei einem Sturz oder anderen unklaren Umständen der Fall sein. In diesen Fällen erfolgt in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin, die von der Polizei organisiert wird. 

→ Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Rechtsmedizin“.

Im Hospiz

In Hospizeinrichtungen haben Sie in der Regel die Möglichkeit in aller Ruhe Abschied zu nehmen. Eine Überführung findet erst nach einer eventuellen Verabschiedung statt.

Wann rufe ich den
Bestatter an?

Sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat und Sie sich verabschiedet haben rufen Sie uns an. Alternativ können Sie das Pflegepersonal bitte uns zu informieren.

Telefon:  (0431) 66 12 777 

(im Trauerfall jederzeit erreichbar).

Sterbefall im Krankenhaus

Sterbefall im Klinikum, z.B. Städtisches Krankenhaus Kiel oder Uni-Klinikum Kiel

Im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung in der Regel durch einen der behandelnden Ärzte ausgestellt. In allen größeren Krankenhäusern erfolgt anschließend eine interne Überführung in die Pathologie oder einen geeigneten Kühlraum. Nachdem Sie uns beauftragt haben, stimmen wir die Überführung mit dem Krankenhaus ab. 

Palliativstationen im Krankenhaus

Einige Krankenhäuser haben inzwischen Palliativstationen, z.B. im Städtischen Krankenhaus Kiel oder die Palliativstation der Schmerzklinik im Uniklinikum Kiel  Hier kann unter Umständen die Überführung auch direkt von der Station erfolgen. Wir klären den genauen Ablauf mit dem Krankenhaus. Informieren Sie uns bitte, sofern der Todesfall in einer Palliativstation eigetreten ist. Wir klären dann den weiteren Ablauf mit dem Krankenhauspersonal.

Zur Info:

Liegt eine nicht natürliche Todesursache vor, informiert der behandelnde Arzt die Polizei. Das kann zum Beispiel bei einem Unfall oder einem Todesfall während oder nach einer Operation der Fall sein. Hier erfolgt in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin, die durch die Polizei beauftragt wird.

Sie haben trotzdem die freie Bestatterwahl. 

→ Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Rechtsmedizin“.

Wann rufe ich den
Bestatter an?

Sie können uns jederzeit anrufen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus ist es jedoch nicht notwendig uns Nachts zu informieren.

Telefon:  (0431) 66 12 777 

(im Trauerfall jederzeit erreichbar).

Nicht natürlicher Tod, Rechtsmedizin Kiel

Gibt es Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod, muss die Polizei informiert werden. Ein nicht natürlicher Tod kann ein Unfall oder Sturz sein, Suizid, Fremdverschulden oder auch während oder nach einer Operation.

Die Beamten entscheiden anschließend, wie das weitere Vorgehen aussieht. Bestätigt sich der Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod oder bestehen entsprechende Hinweise, wird in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin angeordnet. Diese erfolgt durch ein von der Polizei beauftragtes Bestattungsinstitut.

Sterbefall zu Hause?

Tritt der Sterbefall zu Hause ein oder haben Sie den oder die Verstorbene Tot aufgefunden und gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod sollten Sie die Polizei informieren. Im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz wird das durch das Pflegepersonal oder dem Arzt gemacht.

Verstorbene/r in Rechtsmedizin Kiel

Sie haben jederzeit die freie Wahl des Bestattungsinstituts. Sobald die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft erfolgt ist, können wir die Überführung veranlassen und gemeinsam mit Ihnen die weiteren Bestattungstermine abstimmen.

Wann rufe ich den
Bestatter an?

Sie können uns jederzeit anrufen. Sofern der Verstorbene in der Rechtsmedizin ist, ist es jedoch nicht notwendig uns Nachts zu informieren.

Telefon:  (0431) 66 12 777 

(im Trauerfall jederzeit erreichbar).

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Sterbefall Besprechung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir den Ablauf der Bestattung – einfühlsam, transparent und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche. Wir informieren Sie ausführlich über alle Bestattungsarten, Grabstellen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Zu unserem Konzept gehört auch Offenheit:
Wir sagen Ihnen ehrlich, was notwendig ist – und was nicht.

Die Sterbefallbesprechung kann wahlweise in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden – so, wie Sie sich am wohlsten fühlen.

Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.

Novis - Hofmann Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)


Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Unser Service

Auf Wunsch kümmern wir uns um Blumenschmuck, Traueranzeigen und musikalische Gestaltung der Abschiednahme.

Die Sterbefallbesprechung kann wahlweise in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden –
so, wie Sie sich am wohlsten fühlen.

Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.

Novis Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)

Auf Wunsch kümmern wir uns um Blumenschmuck, Traueranzeigen und musikalische Gestaltung der Abschiednahme.

Die Sterbefallbesprechung kann wahlweise in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden –
so, wie Sie sich am wohlsten fühlen.

Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.

Novis Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)

Zeigen mit Stift und Finger auf Dokument

Benötigte Unterlagen

Um für Sie die nötigen Formalitäten zu erledigen und vor allem Sterbekurkunden beantragen zu können, brauchen wir einige Unterlagen und Urkunden. Die benötigten Urkunden hängen vom Familienstand der/des Verstorbenen ab. War der / die Verstorbene:

Verheiratet:

  • Heiratsurkunde im Original

Verwitwet:

  • Heiratsurkunde im Original

  • Sterbeurkunde letzter Ehepartner

Geschieden:
  • Heiratsurkunde im Original

  • Scheidungsurteil mit Stempel (Rechtskraftvermerk)

Ledig:
  • Geburtsurkunde

Weiterhin benötigen wir (wenn vorhanden):

  • Personalausweis der/des Verstorbenen

  • Krankenversicherungskarte

  • Policen / Versicherunsschein Lebensversicherungen

  • Nummer der Renten

  • ggf. Nummer und Träger einer Pension

  • und ggf. vorbereiteten Anzeigentext

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