Im Trauerfall
Im Trauerfall müssen kurzfristig viele Dinge erledigt werden. Wer muss benachrichtigt werden und vor allem wann?

Sterbefall zu Hause
Ärztliche Benachrichtigung im Todesfall
Bitte benachrichtigen Sie umgehend einen Arzt. Versuchen Sie zunächst, den Hausarzt zu erreichen – er kennt den Gesundheitsverlauf und kann die Todesumstände am besten einschätzen. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter:
📞 116 117 (ohne Vorwahl)
Wichtiger Hinweis
Gibt es Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod (z. B. Unfall, Sturz oder unklare Umstände),
informieren Sie bitte sofort die Polizei.
→ Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Nicht natürlicher Tod“.
Ausstellung der Todesbescheinigung
Der Arzt untersucht die/den Verstorbene(n) und stellt die Todesbescheinigung (Totenschein) aus.
In Schleswig-Holstein besteht diese aus drei Teilen:
-
einem nicht vertraulichen Teil
-
einem grauen Umschlag
-
einem gelben Umschlag
Bitte beachten Sie: Wir benötigen alle drei Teile der Todesbescheinigung.
Wenn der Arzt einen nicht natürlichen Tod vermutet
Sollte der Arzt Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod feststellen, ist er gesetzlich verpflichtet, die Polizei zu informieren. In diesem Fall organisiert die Polizei in der Regel die Überführung zur Rechtsmedizin.
Ist der Totenschein ausgestellt
Sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, rufen Sie uns bitte an – wir stimmen dann die Überführung mit Ihnen ab und vereinbaren einen Beratungstermin.
📞 Novis Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)
Todesfall im Krankenhaus
Sterbefall im Krankenhaus, z.B. Städtisches Krankenhaus Kiel oder Uni-Klinikum Kiel
Im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung in der Regel durch einen der behandelnden Ärzte ausgestellt. In allen größeren Krankenhäusern erfolgt anschließend eine interne Überführung in die Pathologie oder einen geigneten Kühlraum. Nach Ihrer Beauftragung stimmen wir die Überführung mit dem Krankenhaus ab.
In bestimmten Fällen – zum Beispiel bei einem Sterbefall auf der Palliativstation im Städtischen Krankenhaus Kiel oder der Palliativstation der Schmerzklinik im Uniklinikum Kiel – kann die Überführung auch direkt von der Station erfolgen. Wir klären den genauen Ablauf mit dem Krankenhaus. Sie müssen hier nichts weiter unternehmen.
Nicht natürlicher Tod im Krankenhaus
Liegt eine nicht natürliche Todesursache vor, informiert der behandelnde Arzt die Polizei.
Das kann zum Beispiel bei einem Unfall oder einem Todesfall während oder nach einer Operation der Fall sein. Hier erfolgt in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin, die durch die Polizei beauftragt wird.
Sie haben trotzdem die freie Bestatterwahl.
Rufen Sie uns an
Novis Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)
Bitte denken Sie gegebenenfalls daran, den Nachlass im Krankenhaus abzuholen.
Todesfall im Hospiz oder Seniorenheim
Hier kümmert sich das Pflegepersonal um die ersten Schritte
Tritt ein Sterbefall im Hospiz oder Seniorenheim ein, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, sich in Ruhe zu verabschieden. Das Pflegepersonal informiert einen Arzt, der die sogenannte Leichenschau durchführt und die Todesbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung wird benötigt, um die Sterbeurkunden zu beantragen, die Sie anschließend von uns erhalten.
Nicht natürlicher Tod im Hospiz oder Seniorenheim
Gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, informiert der Arzt die Polizei.
Das kann beispielsweise bei einem Sturz oder anderen unklaren Umständen der Fall sein.
Auch in diesen Fällen erfolgt in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin.
Rufen Sie uns an
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Besprechungstermin, bei dem wir alle Details der Bestattung gemeinsam klären.
Parallel dazu stimmen wir mit dem Pflegepersonal die Überführung aus dem Pflegeheim oder Hospiz ab und überführen die/den Verstorbene(n) anschließend in unseren Klimaraum.
Rufen Sie uns an:
Novis Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)
Nicht natürlicher Tod
Bei Unfall, Suizit oder fremdverschuldetem Tod
Gibt es Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod, benachrichtigen Sie bitte umgehend die Polizei unter 📞 Telefon 110.
Die Beamten entscheiden anschließend, wie das weitere Vorgehen aussieht. Bestätigt sich der Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod oder bestehen entsprechende Hinweise, wird in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin angeordnet. Diese erfolgt durch ein von der Polizei beauftragtes Bestattungsinstitut.
Freie Wahl des Bestatters
Auch in diesem Fall gilt:
Sie haben jederzeit die freie Wahl des Bestattungsinstituts.
Sobald die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft erfolgt ist, können wir die Überführung veranlassen und gemeinsam mit Ihnen die weiteren Bestattungstermine abstimmen.
Rufen Sie uns an:
Novis Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)

Sterbefall Besprechung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir den Ablauf der Bestattung – einfühlsam, transparent und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche. Wir informieren Sie ausführlich über alle Bestattungsarten, Grabstellen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Zu unserem Konzept gehört auch Offenheit:
Wir sagen Ihnen ehrlich, was notwendig ist – und was nicht.
Die Sterbefallbesprechung kann wahlweise in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden – so, wie Sie sich am wohlsten fühlen.
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.
Novis Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Unser Service
Auf Wunsch kümmern wir uns um Blumenschmuck, Traueranzeigen und musikalische Gestaltung der Abschiednahme.
Die Sterbefallbesprechung kann wahlweise in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden –
so, wie Sie sich am wohlsten fühlen.
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.
Novis Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)
Auf Wunsch kümmern wir uns um Blumenschmuck, Traueranzeigen und musikalische Gestaltung der Abschiednahme.
Die Sterbefallbesprechung kann wahlweise in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden –
so, wie Sie sich am wohlsten fühlen.
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.
Novis Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)

Benötigte Unterlagen
Um für Sie die nötigen Formalitäten zu erledigen und vor allem Sterbekurkunden beantragen zu können, brauchen wir einige Unterlagen und Urkunden. Die benötigten Urkunden hängen vom Familienstand der/des Verstorbenen ab. War der / die Verstorbene:
Verheiratet:
-
Heiratsurkunde im Original
Verwitwet:
-
Heiratsurkunde im Original
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Sterbeurkunde letzter Ehepartner
Geschieden:
-
Heiratsurkunde im Original
-
Scheidungsurteil mit Stempel (Rechtskraftvermerk)
Ledig:
-
Geburtsurkunde
Weiterhin benötigen wir (wenn vorhanden):
-
Personalausweis der/des Verstorbenen
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Krankenversicherungskarte
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Policen / Versicherunsschein Lebensversicherungen
-
Nummer der Renten
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ggf. Nummer und Träger einer Pension
-
und ggf. vorbereiteten Anzeigentext




