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Gemeinsam besprechen wir unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche den Ablauf der Bestattung. Wir beraten Sie über alle Möglichkeiten, Bestattungsarten und Grabstellen. Zu unserem Konzept gehört auch, dass wir Ihnen sagen, was nicht notwendig ist.  Auf Wunsch kümmern wir uns um Blumen, Traueranzeigen und Musik. Die Sterbefallbesprechung  kann in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden, je nach dem wo Sie sich wohl fühlen. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin.

Alternativ gibt es bei einfachen Bestattungen die Möglichkeit über unseren Onlineplaner eine Bestattung zu planen und zu beauftragen.

Um für Sie die nötigen Formalitäten zu erledigen und vor allem Sterbekurkunden beantragen zu können benötigen wir einige Unterlagen und Urkunden. Die benötigten Urkunden hängen vom Familienstand der/des Verstorbenen ab:

Verheiratet:

Heiratsurkunde oder Stammbuch

Verwitwet:

Heiratsurkunde und Sterbeurkunde letzter Ehepartner

Geschieden:

Heiratsurkunde und Scheidungsurteil

Ledig:

Geburtsurkunde

Weitere Unterlagen:

  • Renten- oder Pensionsnummer

  • Ausweis der/des Verstorbenen

  • Karte Krankenversicherung

Wenn vorhanden:

  • Lebens-, Sterbegeldversicherungen (Versicherungsschein)

  • Unterlagen über bestehende Grabstelle

  • Ggf. vorbereiteten Anzeigentext

Im Trauerfall

Im Trauerfall sind schnell viele Dinge zu entscheiden und zu regeln. Je nachdem wo der Sterbefall eintritt sind die ersten Schritte unterschiedlich. Wir informieren Sie, wen Sie wann anrufen müssen und wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

  • Bitte benachrichtigen Sie zeitnah einen Arzt. Versuchen Sie den Hausarzt zu erreichen oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst Tel. 116 117 (ohne Vorwahl) an. Hat der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt rufen Sie uns an. Wir stimmen dann die Überführung mit Ihnen ab und vereinbaren einen Beratungstermin. Wichtig: Gibt es irgendwelche Anzeihen auf einen nicht nätürlichen Tod oder ein Unfallgeschehen, informieren Sie bitte sofort die Polizei. Siehe nächster Absatz.

  • Im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung in der Regel durch einen der behandelnden Ärzte ausgestellt. In allen größeren Krankenhäusern erfolgt eine interne Überführung in die Pathologie. Wurden Sie nicht nach einer Opduktion gefragt und haben dieser zugestimmt, wird hier nichts weiter gemacht. Wir stimmen nach der Beauftragung die Überführung mit dem Krankenhaus ab. In bestimmten Fällen, z.B. beim Sterbefall auf einer Palliativstation könnte eine Überführung auch direkt von der Station erfolgen. Wir klären den Ablauf mit dem Krankenhaus. Sie müssen hier nichts weiter unternehmen.

  • Tritt ein Sterbefall im Hospiz oder Seniorenheim ein, haben Sie die Möglichkeit sich in Ruhe zu verabschieden.

    Das Pflegepersonal informiert den Arzt, der dann die so genannte "Leichenschau" durchführt und die Todesbescheinigung ausstellt. Diese Todesbescheinigung benötigen wir um Sterbeurkunden zu beantragen, die Sie dann von uns bekommen. Rufen Sie uns an. Wir organisieren die Überführung aus dem Pflegeheim bzw. Hospiz und besprechen den weiteren Ablauf mit Ihnen.

  • Benachrichtigen Sie umgehend die Polizei Telefon 110. Die Beamten entscheiden dann wie es weitergeht. Bestätigt sich ein nichtnatürlicher Tod oder gibt es Anzeigen hierfür, wird In der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin angeordnet. Dieses führt dann ein durch die Polizei beauftragtes Bestattungsinstitut durch.

    Wichtig: Sie haben die trotzdem die freie Wahl des Bestattungsinstitutes. Rufen Sie uns an.

Wichtige Unterlagen

Rufen Sie uns an.

Im Trauerfall sind wir telefonisch 24 Stunden erreichbar. Rufen Sie uns an. Wir besprechen alles weitere mit Ihnen.

Telefon: (0431) 66 12 777

Sterbefall Beratung

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