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Todesfall.
Formalitäten im Trauerfall.

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Bei einem Sterbefall sind sofort viele Dinge zu regeln.


Zunächst müssen Sie einen Bestatter beauftragen, mit dem alle Punkte, die die Bestattung betreffen, besprochen werden. Anschließend folgen zahlreiche Formalitäten, die im Zusammenhang mit einem Todesfall erforderlich sind. Viele Aufgaben nimmt der Bestatter Ihnen ab:
Er kümmert sich um den Totenschein, der von einem Arzt nach der durchgeführten Untersuchung (Leichenschau) der oder des Verstorbenen ausgestellt wird. Ebenso übernimmt er die Beantragung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt, informiert den Rententräger und die Krankenkasse und meldet Betriebs- oder Zusatzrenten ab.

Trotzdem gibt es noch viele Formalitäten, die das Bestattungsinstitut nicht für Sie erledigen kann.
Brauchen Sie einen Erbschein? Wann müssen Sie den Vermieter informieren und welche Verträge sollten gekündigt werden? Viele dieser Fragen müssen – trotz der Trauerphase – geklärt werden.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen helfen, die Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen, welche Aufgaben das Bestattungsinstitut übernimmt und was Sie selbst regeln müssen.

Sterbeurkunden und Formalitäten beim Standesamt

Ein Sterbefall muss zeitnah beim Standesamt des Sterbeortes gemeldet werden. Das Standesamt stellt anschließend die Sterbeurkunden aus. Diese Urkunden sind notwendig, um Abmeldungen vorzunehmen, Versicherungsleistungen zu beantragen und gegebenenfalls Hinterbliebenenrenten zu erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt das Standesamt:

  • eine Sterbefallanzeige,

  • die Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt),

  • sowie Urkunden über den Familienstand der oder des Verstorbenen.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

Originalurkunden zum Nachweis des Familienstandes:

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde

  • Bei Verheirateten: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde

  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartner

Sollten Ihnen diese Dokumente nicht vorliegen, können wir Abschriften bei den zuständigen Standesämtern anfordern. Bitte beachten Sie: Das verursacht zusätzliche Kosten und kann die Ausstellung der Sterbeurkunden deutlich verzögern.

Bearbeitungszeit

Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit für die Sterbeurkunden – je nach Standesamt – etwa eine Woche.

Abmeldungen im Todesfall

Wenn wir die Sterbeurkunden vom Standesamt bekommen haben, erledigen wir weitere Formalitäten. Leider können wir Ihnen nicht alles abnehmen. Hier sehen Sie, was wir für Sie erledigen und was eventuell von Ihnen erledigt werden muss.

Das erledigen wir für Sie:

  • Meldung beim Standesamt

  • Beantragung Sterbeurkunden

  • Meldung Einwohnermeldeamt

  • ggf. Abwicklung Sterbekassen / Lebensversicherungen

  • Krankenversicherung und Pflegekasse

  • Abmeldung der Altersrente

  • bei Ehepartnern Beantragung der Vorschusszahlung

  • Abmeldung Betriebsrenten

  • Information an Gewerkschaften

Dieses können wir nicht. Bitte selbst erledigen:

  • Klärung des Nachlasses

  • Ggf. Beantragung eines Erbscheines

  • Ggf. Kündigung / Umschreibung der Wohnung

  • Klärung der Bankkonten

  • Klärung weiterer Verträge (Telefon, GEZ, usw.)

  • Klärung von Versicherungen

Rente und Pension

Wir melden sämtliche Renten ab und informieren die Träger von Betriebs- und Zusatzrenten. In der Regel besteht ein Anspruch auf die komplette Rente des Monats in dem der Sterbefall eintritt. Eine Weiterzahlung für 3 Monate gibt es nur, wenn ein Ehepartner hinterbleibt.

Wenn ein Ehepartner hinterbleibt (Verheiratet):

Wir melden die Rente der/des Verstorbenen ab und beantragen die „Vorschusszahlung“, d. h. die Weiterzahlung für 3 Monate. Diese Zahlung vom Postrentendienst wird direkt an Sie gezahlt. Den Antrag auf Witwen- bzw. Witwerrente müssen Sie kurzfristig selbst stellen. Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Kiel, Herzog-Friedrich-Str. 44. Wir empfehlen vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren: Tel.: 0431 98780

 

Bei Pensionsempfängern und Leistungsempfängern der VBL melden wir den Sterbefall an den Pensionsträger bzw. die VBL. Dieser setzt sich mit Ihnen zwecks Klärung der Hinterbliebenenversorgung in Verbindung. Wir empfehlen trotzdem parallel den Pensionsträger zu kontaktieren.

War der/die Verstorbene nicht verheiratet:

  • Wir melden die Rente ab. Ein Weiterzahlungsanspruch besteht nicht.

Lebensversicherungen und Sterbekassen

Im Rahmen der Formalitätenerledigung beantragen wir für Sie die Auszahlung von Versicherungsleistungen und Sterbegeldern. Damit Sie schnellstmöglich über das Geld verfügen können, beantragen wir die Auszahlung direkt auf Ihr Konto.

Wichtig: Ihre eigenen Lebensversicherungen

Haben Sie selbst Lebensversicherungen oder Sterbekassen bei denen der/die Verstorbene als bezugsberechtigte Person eingetragen ist? Bitte lassen Sie in diesem Fall bei Ihrer Versicherung das Bezugsrecht auf eine andere Person ändern, ansonsten gibt es später unnötige Probleme mit der Auszahlung im Todesfall.

Abrechnung der Bestattungskosten

Die Zahlungsabwicklung übernimmt unser Partner, die Adelta Finanz AG.

Mit dem Adelta Hinterbliebenenservice haben Sie die Vorteile:

  • Zahlungsziel 21 Tage. Bei Nachlass, Versicherungen und Sozialbestattungen Verlängerung auf 90 Tage möglich.

  • Schnelle Auszahlung von Versicherungsleistungen direkt auf Ihr Konto

  • Angebot von Ratenzahlung bis zu 36 Monaten zu moderaten Konditionen

Nach der Beisetzung bekommen Sie von uns eine detailierte Bestattungskostenrechnung. Hier sind alle Novis - Dienstleistungen und Kosten, die wir für Sie verauslagt haben, aufgeführt.

Die Rechnung über die Friedhofsgebühren kommt direkt zu Ihnen und ist direkt an die Friedhofsverwaltung zu zahlen.

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