

04.
Sterbefall
Beratung
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir den Ablauf der Bestattung – einfühlsam, transparent und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche. Wir informieren Sie ausführlich über alle Bestattungsarten, Grabstellen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Zu unserem Konzept gehört auch Offenheit:
Wir sagen Ihnen ehrlich, was notwendig ist – und was nicht.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Die Sterbefallbesprechung kann wahlweise in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden – so, wie Sie sich am wohlsten fühlen.
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.
Novis - Hofmann Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)
Benötigte Unterlagen
Um für Sie die nötigen Formalitäten zu erledigen, Abmeldungen zu machen und vor allem Sterbekurkunden beantragen zu können, brauchen wir einige Unterlagen und Urkunden.
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Personalausweis der/des Verstorbenen
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Krankenversicherungskarte
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Policen / Versicherunsschein Lebensversicherungen
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Nummer der Renten
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ggf. Nummer und Träger einer Pension
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und ggf. vorbereiteten Anzeigentext
Benötigte Urkunden
Die benötigten Urkunden hängen vom Familienstand der/des Verstorbenen ab. War der / die Verstorbene:
Verheiratet:
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Heiratsurkunde im Original
Verwitwet:
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Heiratsurkunde im Original
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Sterbeurkunde letzter Ehepartner
Geschieden:
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Heiratsurkunde im Original
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Scheidungsurteil mit Stempel (Rechtskraftvermerk)
Ledig:
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Geburtsurkunde
Sterbefall
im Hospiz oder
Pflegeheim
01.
Hier kümmert sich das Pfegepersonal um die ersten Schritte
Tritt ein Sterbefall im Hospiz oder Seniorenheim ein, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, sich in Ruhe zu verabschieden. Das Pflegepersonal informiert einen Arzt, der die sogenannte Leichenschau durchführt und die Todesbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung wird benötigt, um die Sterbeurkunden zu beantragen, die Sie anschließend von uns erhalten.
Im Hospiz
In Hospizeinrichtungen haben Sie in der Regel die Möglichkeit in aller Ruhe Abschied zu nehmen. Eine Überführung findet erst nach einer eventuellen Verabschiedung statt.
Zur Info
Gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, informiert der Arzt die Polizei. Das kann beispielsweise bei einem Sturz oder anderen unklaren Umständen der Fall sein. In diesen Fällen erfolgt in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin, die von der Polizei organisiert wird.
03.
Rufen Sie uns an:
Rufen Sie uns an – wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Beratungstermin und stimmen im Anschluss die Überführung mit der Pflegeeinrichtung ab.
(im Trauerfall jederzeit erreichbar).