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03.

Rufen Sie uns an:

Rufen Sie uns an – wir stimmen dann mit Ihnen alles weitere ab und vereinbaren einen Beratungstermin.  

 

Telefon:  (0431) 66 12 777   

(im Trauerfall jederzeit erreichbar).

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04.
Sterbefall 
Beratung

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir den Ablauf der Bestattung – einfühlsam, transparent und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche. Wir informieren Sie ausführlich über alle Bestattungsarten, Grabstellen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Zu unserem Konzept gehört auch Offenheit:
Wir sagen Ihnen ehrlich, was notwendig ist – und was nicht.


Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Die Sterbefallbesprechung kann wahlweise in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden – so, wie Sie sich am wohlsten fühlen.

Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.

Novis - Hofmann Bestattungen
Telefon: (0431) 66 12 777
(im Trauerfall jederzeit erreichbar)

Benötigte Unterlagen

Um für Sie die nötigen Formalitäten zu erledigen, Abmeldungen zu machen und vor allem Sterbekurkunden beantragen zu können, brauchen wir einige Unterlagen und Urkunden. 

  • Personalausweis der/des Verstorbenen

  • Krankenversicherungskarte

  • Policen / Versicherunsschein Lebensversicherungen

  • Nummer der Renten

  • ggf. Nummer und Träger einer Pension

  • und ggf. vorbereiteten Anzeigentext

Benötigte Urkunden

Die benötigten Urkunden hängen vom Familienstand der/des Verstorbenen ab. War der / die Verstorbene:

Verheiratet:

  • Heiratsurkunde im Original

Verwitwet:

  • Heiratsurkunde im Original

  • Sterbeurkunde letzter Ehepartner

Geschieden:
  • Heiratsurkunde im Original

  • Scheidungsurteil mit Stempel (Rechtskraftvermerk)

Ledig:
  • Geburtsurkunde

Sterbefall
im
Krankenhaus

01.
Sterbefall im Klinikum, z.B. Städtisches Krankenhaus Kiel oder Uni-Klinikum Kiel

Im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung in der Regel durch einen der behandelnden Ärzte ausgestellt. In allen größeren Krankenhäusern erfolgt anschließend eine interne Überführung in die Pathologie oder einen geeigneten Kühlraum. Nachdem Sie uns beauftragt haben, stimmen wir die Überführung mit dem Krankenhaus ab. 

Palliativstationen im Krankenhaus

Einige Krankenhäuser haben inzwischen Palliativstationen, z.B. im Städtischen Krankenhaus Kiel die Station M22 oder die Palliativstation der Schmerzklinik im Uniklinikum Kiel  Hier kann unter Umständen die Überführung auch direkt von der Station erfolgen. Wir klären den genauen Ablauf mit dem Krankenhaus. Informieren Sie uns bitte, sofern der Todesfall in einer Palliativstation eigetreten ist. Wir klären dann den weiteren Ablauf mit dem Krankenhauspersonal.

Wenn der Arzt einen nicht natürlichen Tod vermutet

Liegt eine nicht natürliche Todesursache vor, informiert der behandelnde Arzt die Polizei. Das kann zum Beispiel bei einem Unfall oder einem Todesfall während oder nach einer Operation der Fall sein. Hier erfolgt in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin, die durch die Polizei beauftragt wird.

→ Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt

„Nicht natürlicher Tod“.

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