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Muss ich mich kümmern?

Im Bestattungsgesetz ist geregelt, dass die Hinterbliebenen (Bestattungspflichtigen) die Bestattung regeln, beauftragen und bezahlen müssen. Ein Ausschlagen des Erbes entbindet nicht von dieser gesetzlich geregelten Bestattungspflicht.

Ich kann die Bestattung nicht bezahlen.

Können die Bestattungspflichtigen Hinterbliebenen die Bestattung nicht aus eigenen Mitteln tragen, kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. In Kiel richtet sich die Zuständigkeit nach folgenden Kriterien:

  • Hat die verstorbene Person schon Sozialleistungen bezogen, wenden Sie sich bitte an das Amt, welches bis zum Tod laufende Hilfe gewährt hat. Ansprechpartner finden Sie auf den letzten Leistungsbescheiden.

  • Gab es Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Landesblindengeld, oder bei Erwerbsminderung ist das Amt für Wohnen und Grundsicherung zuständig.

  • Wurden bisher keine Leistungen bezogen und übersteigen die Bestattungskosten die vorhandenen finanziellen Mittel der verstorbenen Person und der Angehörigen, dann kann bei der Arbeitsgruppe "Hilfen zum Lebensunterhalt" des Amtes für Soziale Dienste ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Was wird übernommen?

In Kiel ist in einem Rahmenvertrag geregelt, welche Kosten bei einer „Sozialbestattung“ übernommen werden. Es wird eine einfache Feuerbestattung, Erdbestattung und auch Seebestattung, eine Trauerfeier und einfache Grabstelle übernommen. Nicht übernommen werden Traueranzeigen und Blumen. Nach erfolgter Kostenbürgschaft rechen wir direkt mit dem Amt ab.

Übrigens: Bei NOVIS machen wir keinen Unterschied zwischen einer „normalen“ oder „sozialen“ Trauerfeier

Was ist zu tun?
  1. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie ausführlich über die Möglichkeiten einer Sozialbestattung und   besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

  2. Wenden Sie sich schnellstmöglich an die zuständige Stelle und stellen einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme. Wichtig: In Kiel ist es für eine Kostenübernahme notwendig, dass alle bestattungspflichtigen Personen einen entsprechenden Antrag stellen.

  3. Liegt eine Kostenübernahme des Amtes vor, rechnet NOVIS die Bestattungskosten direkt mit dem Amt ab

Sozialbestattung

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